top of page

Mitgliedsbeitrag

Die von den Mitgliedsvereinen Anfang eines jeden Jahres dem Landessportbund Hessen gemeldeten Mitgliederzahlen bilden die Grundlage für die Berechnung der Mitgliedsbeiträge des KRB. Diese Mitgliederzahlen hat der LSBH über den Pferdesportverband Hessen dem KRB mitgeteilt. Sie liegen nunmehr vor. 

 

Der Mitgliedsbeitrag berechnet sich aus der

Mitgliederzahl des Vereins x 0,80 Euro.

 

Er wird zum 30.09. eines jeden Jahres von den Vereinen aufgrund der erteilten Einzugsermächtigung eingezogen bzw. schriftlich angefordert. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag.

Eine Beitragsrechnung wird nicht erstellt!

bottom of page